Studiengebühren für erwebstätige Studierende: “Lösung”

Die Uni Wien hat im aktuellen Mitteilungsblatt (2017/2018 – 43. Stück) eine “Lösung” für erwerbstätige Studierende veröffentlicht (für das Studienjahr 18/19).

Zur Erinnerung: Die Reparatur durch die Regierung vom Paragraphen (zur Gebührenbefreiung für erwerbstätige Studierende), die  vom VfGH empfohlen wurde, ist nicht passiert. Das bedeutete, dass alle erwerbstätigen Studierenden (nach Ablauf der 2 Toleranzsemester) nicht mehr befreit sind von Studiengebühren.

Rund 60% der Studierenden müssen aber arbeiten, um sich ein Studium und das Leben finanzieren zu können (Studierenden Sozialerhebung 2015). Die durchschnittliche Arbeitszeit von ihnen beträgt 20h/Woche, was natürlich zu erheblichen Verzögerungen im Studium führt. Die Nichtreparatur des Paragraphen hat zur Folge, dass viele aufhören müssen zu studieren, da sie es sich nicht mehr leisten können. Studiengebühren belasten diejenigen, die sowieso schon wenig haben.

Spät aber doch kommt die “Lösung” für das Studienjahr 18/19: Die ÖH Uni Wien hat monatelang mit dem Rektorat der Uni Wien verhandelt und nun gibt es eine Befreiung der Gebühren für zumindest einen Teil der erwerbstätigen Studierenden (Statement von der ÖH Uni Wien). Die Auflagen sind:

  • mindestens 2/3 der zu machenden ECTS müssen absolviert sein
  • 16 ECTS im Studienjahr 18/19
  • maximale Bezugsdauer besteht längstens bis zur doppelten Studienzeit
  • Einkommen im Kalenderjahr 18: über Geringfügigkeitsgrenze, aber unter 15.000 Euro
  • Antragsfrist:  1.3.2019 bis 30.4.2019 bzw. 1.10.2019 bis 30.11.2019

Wir finden, dass die Auflagen zu hoch sind und fordern eine echte & dauerhafte Lösung für alle erwerbstätigen Studierenden!

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