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Photonik Akademie Anmeldeschluss 15.1.17

 

Liebe Leser*innen,

Wir haben ein Schreiben von der Photonik Akademie 2017 bekommen, welche am 26. bis 31. März 2017 ausgetragen wird.

Wichtig: Es gibt eine Anmeldefrist : 15.Jänner 2017!!!!!!!

Was ist die Photonik Akademie eigentlich?

Die Photonik-Akademie ist eine erlebnisreiche Praxiswoche für Studierende. Sie ist Teil des Photonik Campus Deutschland (http://www.photonik-campus.de/ bzw. https://www.facebook.com/pages/Photonik-Campus/) – der gemeinsamen Nachwuchsinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Photonik-Branche mit ihren Verbänden VDMA, SPECTARIS und ZVEI sowie der Fraunhofer-Gesellschaft und findet seit 2012 jährlich zu einem anderen Themengebiet der stark interdisziplinären Photonik statt. Eindrücke der vergangenen Veranstaltungen finden Sie u. a. hier: http://www.photonik-campus.de/category/photonik-akademie-blog/

Was wird hier geboten:

30 Studierende können digitale Produktionsverfahren hautnah erleben. “ l

Die Studierenden lernen alle Grundlagen des industriellen 3-D-Drucks kennen und werfen bei führenden Unternehmen und Instituten der Branche einen Blick hinter die Kulissen. Studierende haben hier die Möglichkeit, die Zukunftstechnologie rund ums Licht aus direkter Perspektive der Wissenschaft und Wirtschaft kennenzulernen.

Gastgeber der Photonik-Akademie 2017 ist der Forschungscampus Digital Photonic Production in Aachen.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich  studierende Personen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften (oder verwandte Fächer mit entsprechendem Interesse) bewerben, vom Erstsemester über Bachelor- bis hin zum Masterstudenten. Ein Masterabschluss sollte jedoch noch nicht vorliegen. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2017.

Wo können sich interessierte Personen  dazu anmelden? Und was wird benötigt?

Interessierte Personen können sich online unter www.photonik-campus.de/online-bewerbung/ mit Lebenslauf, einem Motivationsschreiben (ca. 1 Seite) und einem Leistungsnachweis (Erstsemester: Studienbescheinigung) bewerben. Die gesamte Akademie ist kostenfrei, die Reisekosten für die Anreise (Bahn 2. Klasse) werden erstattet.

Wann werden die sich beworbenden Personen benachrichtigt,ob sie genommen worden sind?

Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden Anfang Februar benachrichtigt.

Nähere Infos über ihre Projekte und über vergangene Photonik Akademien,findet ihr auf ihre Website: http://www.photonik-campus.de

Carpe diem! 😉

 

Petition gegen das geplante Staatsschutzgesetz

Am 12. Mai 2015 endet die Begutachtungsfrist des neuen Gesetzes.  Das geplante Staatschutzgesetz untergräbt unsere Grundrechte und etabliert eine unkontrollierbare Überwachungsbehörde.

Bereits vor der Sommerpause soll das Gesetz dann im Nationalrat beschlossen werden, um am 1. Jänner 2016 in Kraft zu treten.

https://www.staatsschutz.at/

Bitte unterschreiben!!

Unsere 5 Forderungen

Die Unterzeichner dieser Petition fordern von der Österreichischen Regierung und dem Nationalrat folgende fünf Punkte anlässlich des geplanten Staatsschutzgesetzes.

  1. Faktenbasierte Sicherheitspolitik – Das Staatsschutzgesetz muss zurück an den Start und nach einer umfassenden Evaluierung der Überwachungssituation, der Ermittlungsstatistiken und einer faktenbasierten Erhebung des Sicherheitsbedarfs neu ausgerichtet werden. Bevor die Bundesregierung Grundrechte einschränken darf, muss sie nachweisen, dass ihr Vorhaben notwendig und verhältnismäßig ist.
  2. Klare Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten – Der Staatsschutz darf nicht gleichzeitig Polizei sein und Überwachungsbefugnisse wie ein Geheimdienst haben. Es braucht eindeutige Zuständigkeiten.
  3. Keine Repression gegenüber Zivilgesellschaft, Journalisten und “Whistleblowern” – Die Aufgabe des Staatsschutzes darf sich nicht auf “Wald- und Wiesen”-Delikte erstrecken. Der “verfassungsgefährdende Angriff” muss auf wirklich schwere Straftaten reduziert werden und darf nicht allgemeine Grundrechte wie das Demonstrationsrecht oder die Pressefreiheit einschränken.
  4. Starker Rechtsschutz, kein “pre-crime” – Für jede Überwachungsmaßnahme müssen konkrete Verdachtsmomente und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt werden. Die parlamentarische Kontrolle muss ausgebaut und die Transparenz über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden muss verstärkt werden.
  5. Keine bezahlten Spitzel – Die Praxis im In- und Ausland zeigt, dass der Einsatz von “Vertrauenspersonen” im rechtsstaatlichen Verfahren oft zu Schwierigkeiten – und bei bezahlten Spitzeln nicht selten zu skandalösen Auswüchsen – führt. Österreich sollte aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, anstatt deren Fehler zu wiederholen. Auch der Einsatz unbezahlter “V-Leute” (Spitzel) sollte im Einklang mit der Strafprozessordnung sauber geregelt werden.