Grundlegende Informationen zum Thema Asyl und Flüchtlinge

STAND FEBRUAR 2017
Hier und im Weiteren soll ein wenig Übersicht in das undurchdringliche Chaos des vermeintlichen Flüchtlings-Wellen-Ansturm-Disasters, als welches es uns so gerne präsentiert wird, gebracht werden.
 
Wer ist Flüchtling?
Nach internationelem Recht (Genfer Flüchtlingskonvention) ist ein Flüchtling eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatlands befindet und eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe hat.
 
Flüchtlinge/Asyl(be)werber/Asylanten/Migranten/Wirtschaftsflüchtlinge/… ???
Asylbewerber (auch Asylsuchende) sind all jene, die in einem Land, das nicht ihr Heimatland ist Asyl, also Aufnahme und Schutz, beantragt haben. Das recht auf Asyl haben ausschließlich Personen, die nach Völkerrecht (Genfer Konvention) als Flüchtlinge gelten (Definition siehe oben). 
Das Wort Asylant wird nicht offiziell von Behörden verwendet und ist oft abwertend gemeint.  Personen, die aus andern als diesen Gründen ihr Land verlassen, werden als Migranten angesehen.
Es gibt keine Wirtschaftsflüchtlinge! Dies ist ein Begriff der, ebenfalls oft abwertend gemeint, auf das Thema des Asylmissbrauch hinweisen soll. 
Eine Person, die von einer Behörde Asyl gewährt bekommen hat, ist als Flüchtling (anerkannte Flüchtlinge, Konvensionsflüchtlinge) anzusehen! 
Personen, die nicht verfolgt werden und deren Asylantrag deshalb abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat bedroht wird, erhalten subsidiären Schutz. Sie sind keine Asylberechtigten (keine anerkannten Flüchtlinge), erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung.
 
Zahlen und Fakten 
In diesem grenzenlosen world wide web geht ja so Einiges um, wir empfehlen daher dringend, immer verlässliche Referenzen zu verwenden. Das ist ganz einfach, wenn es um die Statistiken von Asylanträgen in Österreich geht, zum Beispiel hier:
Direkter wird die Quelle nicht.
Die in Relation zu den Vorjahren deutlich höheren Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 wurden oft zum Anlass für Panikmache genommen. Betrachtet man jedoch diese Zahlen über größere Zeiträume als nur ein paar Jahre, ergibt sich eventuell ein differenzierteres Bild. Hierzu zwei interessante links:
Politische Parteien verwenden hier oft einfache Erklärungen für komplexe Probleme, um Stimmungsmache zu betreiben und damit Wählerstimmen zu lukrieren. Es empfiehlt sich, sich bei seriösen Quellen selbst zu informieren.
 
Förderung und Leistung für Asylsuchende in Österreich
Ein Asyl-Verfahren kann sich oft über einen lange Zeitraum erstrecken (unserer Meinung nach oft eine nicht tolerierbare Zeitspanne!).
 
„Die Betreuung und Grundversorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden wird auf Bundesebene durch das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 (BGBl. Nr. I 100/2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009) sowie in den Ländern durch eigene Landesgesetze geregelt.
Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde bildet die Grundversorgungsvereinbarung (GVV) zwischen dem Bund und den Bundesländern gem. Art. 15a B-VG (BGBl. Nr. I 80/2004).“ [1] 
 
Folgende Leistungen sind in der Grundversorgung enthalten:
Asylsuchende, die in organisierten Unterkünften wohnen, erhalten max. 19 € pro Person und Tag für Unterbringung und Verpflegung. Dieser Betrag geht direkt an die Unterbringungseinrichtung und wird nicht an die Asylsuchenden ausbezahlt. In Selbstversorgungsquartieren, in welchen sich die Asylsuchenden selbst um ihre Verpflegung kümmern, werden von diesen 19 € zwischen 3,50-6,50 € an die Asylsuchenden für die Verpflegung ausbezahlt. Zusätzliche erhalten Asylsuchende Max. 40 € pro Person und Monat für alle persönlichen Ausgaben.
Asylsuchende, die selbständig wohnen erhalten max. 320 € pro Person und Monat für alle anfallenden Kosten.
  
„Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) haben Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Voraussetzung für eine legale Beschäftigung ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung.“ [1] 
„Sie wird AsylwerberInnen in aller Regel nur für Saisonarbeit im Gastgewerbe oder in der Land- wirtschaft für die Dauer von sechs Monaten erteilt.” [1]
 
„Die Beschäftigungsbewilligung wird nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber*innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraftverfahren, also wenn dafür weder ein*e arbeitslose*r Österreicher*in, noch ein*e Ausländer*in mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR- Bürger*in mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer*in oder türkische*r Assoziationsarbeitnehmer*in, Ausländer*in mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang oder Inhaber*in eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung steht.“ [1]
Für weiter Informationen zum Thema Beschäftigung verweisen wir auf die beiden folgenden links:
 
 
Förderung und Leistung für Asylberechtigte in Österreich
 
„Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sind österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt, haben jedoch kein Wahlrecht. Sie dürfen sich in Österreich niederlassen und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.“ [1] [2]
 
„Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde (Asylberechtigte), erhalten seit der letzten Novelle “Asyl auf Zeit” vorerst ein befristetes Aufenthaltsrecht auf drei Jahre. Liegen danach die Voraussetzungen für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens nicht vor, kommt es von Gesetzes wegen zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht“ [1] 
 
 
Zu guter Letzt 
hier noch ein Link, der so gut wie alle noch offenen Fragen klären sollte:
 
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